Alles korrekt auf dem Rezept? Die wichtigsten Angaben
Jeder kennt es, kaum jemand sieht genau hin. In der Arztpraxis wird ein Rezept ausgestellt, das man bei DiaExpert einreicht, um anschließend Medizinprodukte, Verband- oder Hilfsmittel zu erhalten.
Wichtige Angaben auf der schriftlichen Verordnung der Arztpraxis
Was aber passiert, wenn die zahlreichen Felder des Rezeptvordrucks nicht korrekt ausgefüllt sind, wenn eine Angabe oder die Unterschrift der Ärztin oder des Arztes fehlt? „Tatsächlich“, sagt Eugen Mandac, „passiert das gar nicht so selten.“ Immer wieder komme es vor, dass die ärztliche Unterschrift nicht auf dem Rezept enthalten ist, so der stellvertretende Teamleiter Auftragsmanagement bei DiaExpert. Ohne die Unterschrift ist das Rezept nicht gültig. „Das ist natürlich insofern ärgerlich, als sich die Belieferung der Verordnung dadurch verzögern kann. Meist versuchen wir uns direkt mit der Praxis in Verbindung zu setzen“ – allerdings, so Eugen Mandac, reiche es leider auch nicht aus, wenn Arzt oder Ärztin die Richtigkeit telefonisch bestätigen. Denn ohne Unterschrift, würde die Krankenkasse die Kosten nicht erstatten.
Dasselbe gilt für handschriftliche Änderungen oder nachträgliche Ergänzungen. Diese müssen mit Datum und Unterschrift vom Arzt oder von der Ärztin autorisiert sein. Geht ein Rezept bei DiaExpert ein, sind die Mitarbeitenden verpflichtet, dieses auf Korrektheit zu prüfen. Ein klassisches rosa Kassenrezept muss folgende Angaben enthalten:
Rosa, blau, grün oder gelb? Welche Rezepte gibt es?
Rosa sind Kassenrezepte: Der Arzt bzw. die Ärztin stellt sie für Arznei-, Hilfs-, oder Verbandmittel aus, die zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) gehören. Die Kosten werden abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen durch den Patienten bzw. die Patientin von den Krankenkassen übernommen. Ein rosa Rezept ist einen Monat gültig, sollte also in diesem Zeitraum eingelöst werden.
Blau sind Privatrezepte: Diese erhalten Privatpatienten und -patientinnen oder wenn auf Wunsch des Patienten bzw. der Patientin Arzneimittel verordnet werden, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. So verordnete Medikamente müssen selbst bezahlt werden. Ein blaues Rezept ist drei Monate gültig.
Grün sind Empfehlungen: Will ein Arzt oder eine Ärztin ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel empfehlen, verwendet er bzw. sie ein grünes Rezept. Dieses darf die Krankenkasse nicht bezahlen. Es ist aufgrund des reinen Empfehlungscharakters unbegrenzt gültig.
Gelbe Rezepte werden für Arzneimittel verwendet, die in die Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung fallen: Hierzu gehören z. B. starke Schmerzmittel. Die Rezepte sind dreiteilig und nummeriert.