Reha mit Typ-1-Diabetes FAQ
Fragen & Antworten
Wo stelle ich meinen Reha-Antrag?
Berufstätige bei der Rentenversicherung (auch online möglich), Rentnerinnen und Rentnern bei der Krankenkasse. Antragsformulare und Infos gibt es hier: Deutsche Rentenversicherung
Wie oft darf ich eine Reha beantragen?
Bei Vorliegen medizinischer Gründe – dazu zählt auch Diabetes – besteht alle vier Jahre Anspruch.
Wer trägt die Kosten?
Bei Erwerbstätigen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung, bei Rentnerinnen und Rentnern die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Wie lange dauert der Aufenthalt?
Acht bis 22 Tage. In der Regel aber drei Wochen.
Bekomme ich während der Reha Gehalt?
Ja. Arbeitnehmende haben einen Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlungen für medizinische Rehabilitationen. Ist dieser Anspruch wegen vergangener Reha-Aufenthalte bereits ganz oder teilweise verbraucht, können Betroffene vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld erhalten.
Werden Urlaubstage für die Reha abgezogen?
Nein.
Wie finde ich die richtige Klinik?
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DGG) zertifiziert herausragende Reha-Einrichtungen für Menschen mit Diabetes DDG.info . Wunschkliniken können bei der Antragstellung angegeben werden.