Rund um Ihre Versorgung
DiaExpert ist Partner aller Krankenkassen
Wir bei DiaExpert arbeiten als präqualifiziertes Unternehmen mit allen deutschen Krankenkassen zusammen. Es werden regelmäßig Verträge über die verschiedenen Versorgungsarten geschlossen, über welche wir Ihnen hier einen Überblick geben möchten, damit Sie sich im Bestellprozess schnell und einfach zurecht finden.
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Einzelverordnung
Sie reichen das Rezept für den jeweils aktuellen Diabetesbedarf bei DiaExpert ein, bestellen online oder telefonisch und erhalten die Hilfsmittel laut Rezept. -
Pauschalversorgung
Sie reichen ein Jahresrezept ein und können innerhalb dieses Jahres Ihre Hilfsmittel bei DiaExpert nach Bedarf bestellen. Sie sind also mit Ihrem Diabetesbedarf versorgt, ohne jedes Mal ein neues Rezept einreichen zu müssen. -
Dauerverordnung
Wenn Sie Monat für Monat die gleichen Hilfsmittel und Mengen benötigen, kann Ihr Arzt eine Dauerverordnung für den Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten ausstellen. Sie schicken uns das Rezept, legen einen Lieferplan fest und bekommen die Hilfsmittel anschließend automatisch geliefert. Sind Sie zuzahlungsbefreit?
Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreit werden, schicken Sie uns bitte eine Kopie Ihres Befreiungsausweises.-
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, erhalten Sie zu jeder Bestellung eine Rechnung, die Sie bitte innerhalb von 30 Tagen begleichen. Diese Rechnung können Sie dann mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen.
Bei weiteren Fragen zu den Versorgungsmodellen hilft Ihnen unser DiaExpert Team unter der kostenlosen Servicenummer 0800 3423973 gerne. Die komplette Abwicklung ihrer Verordnungen - von der Beantragung der Kostenübernahme bis zu Abrechnung der Hilfsmittel mit Ihrer Krankenkasse - erledigen wir für Sie.
Schon gewusst?
Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres eine bestimmte Grenze erreichen, können Sie sich von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen. Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und wie Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen können. Viele Krankenkassen stellen auf Ihren Informationsportalen bereits vorgefertigte Formulare dafür zur Verfügung. Bei vorliegender Zuzahlungsbefreiung schicken Sie uns bitte eine Bescheinigung direkt im Freiumschlag zusammen mit Ihrem Rezept.